1.1. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beziehungen zwischen Kunden und der
ComBridge AG, Rorschacherstrasse 60, CH-9402 Mörschwil (nachfolgend
«ComBridge»), betreffend Lieferungen, Leistungen und Angebote von ComBridge.
1.2. Mit Bestellung der
Ware oder Leistung gelten diese AGB als akzeptiert.
1.3. Abweichungen von
diesen AGB sind nur wirksam, wenn ComBridge diese schriftlich bestätigt. Allgemeine
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen.
2. Leistungen der Gesellschaft
2.1. ComBridge bietet
Hardware und Dienstleistungen aller Art im Bereich Telekommunikation, IT,
Alarmierung und Internet an.
2.2.
Zur
Vertragserfüllung kann die ComBridge Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1. Die Angebote von ComBridge
in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.
Die
Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse,
Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2.
Bestellungen haben
schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardformularen (sofern
vorhanden) zu erfolgen.
Der Kunde verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen
Angaben gegenüber ComBridge.
3.3. Bestellungen sind
für ComBridge erst nach schriftlicher Bestellbestätigung verbindlich.
4.1.
Massgebend sind
die in unserer Bestellbestätigung genannten Preise. Diese werden zum Zeitpunkt
der Bestellung fixiert.
4.2. Die Preise
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exkl. Transportkosten und exkl. MWST.
4.3. Preise können ohne
vorgängige Ankündigung von ComBridge angepasst werden.
5. Liefer-
und Leistungstermine
5.1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen durch ComBridge steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von ComBridge durch Zulieferer und Hersteller.
6.1. Wenn der Kunde nach
Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände oder der
Dienstleistung verweigert oder erklärt, die Waren oder Werke nicht abnehmen zu
wollen, kann ComBridge nach ihrer Wahl die Liefergegenstände auf Kosten des
Käufers hinterlegen oder verkaufen oder sie kann vom Vertrag zurücktreten. ComBridge
ist in allen Fällen berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder
pauschal 25% des vereinbarten Preises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens
vom Kunden zu fordern.
7. Lieferung
7.1. Die Lieferung
erfolgt per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Kosten für den
Transport trägt der
Kunde.
7.2. Der Kunde ist
verpflichtet, die Lieferung umgehend nach Eingang zu prüfen. Sichtbare Mengendifferenzen
müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4
Tagen nach Warenerhalt der ComBridge und dem Frachtführer schriftlich angezeigt
werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder
schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
7.3. Bei verspäteter
Anzeige gelten die Waren als genehmigt und es entfällt jeder Anspruch auf
Gewährleistung und Haftung von ComBridge.
8.1. Die Gefahr geht
auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist. Falls der Versand sich
ohne Verschulden von ComBridge verzögert
oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der
Transportkosten durch ComBridge hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
9.1. Die Gewährleistung
nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
9.2. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
9.3. Werden Betriebs-
oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf
zurückzuführen ist. Dies
gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe
Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das
Öffnen von
Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von
zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
9.4. Eine Gewährleistung
für normale Abnutzung sowie Verbrauchsmaterial, Zubehör, beigelegte Batterien, Akkus,
etc. ist ausgeschlossen.
9.5. Gewährleistungsansprüche
gegen ComBridge stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht
abtretbar.
9.6. Tritt während der Gewährleistungsfrist
ein gewährleistungspflichtiger Mangel auf, welcher rechtzeitig gerügt wurde,
hat der Kunde zunächst einzig
das Recht auf Reparatur bzw. Nachbesserung. Das
Recht auf Minderung und Wandelung ist ausgeschlossen. Ist eine Reparatur oder
Nachbesserung
nicht möglich, hat ComBridge das Recht, eine technisch gleichwertige Lösung zu
implementieren. Darüber hinaus werden sämtliche
Gewährleistungsansprüche
wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
10.1.
Retouren werden
nur akzeptiert, wenn das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem
Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit
welcher das Gerät
geliefert wurde, an ComBridge zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird.
Die Versandkosten für Hin- und Rücktransport
sind vom Käufer zu tragen. Durch
den Austausch von Teilen, Baugruppen oder Einzel-Geräten wird keine neue
Gewährleistungsfrist für die
gesamte Bestellung ausgelöst. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der
beschädigten
Bauteile. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden
Geräte dafür zu sorgen, dass auf diesen befindlichen Daten durch Kopien
gesichert
werden. ComBridge übernimmt keine Haftung für allfällige durch die
Reparatur bedingte Datenverluste.
11. Kündigung
und Beendigung
11.1.
Bei
Dauerschuldverträgen bestimmt sich die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und
der Kündigungstermin nach dem jeweiligen Vertragstypus, der
mit der ComBridge
abgeschlossen wurde. Wurden keine anderslautenden Regelungen vereinbart, so
gilt grundsätzlich eine Mindestvertragsdauer
von 12 Monaten. Nach Ablauf der
Mindestvertragsdauer können Abonnemente und Dienstleistungen jeweils per Ende
der entsprechenden
Verrechnungsperiode oder – sofern keine solche vereinbart
worden ist, auf das Ende eines jeden Quartals – gekündigt werden.
11.2. Die fristlose
Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt
eine schwere Verletzung der vertraglichen Pflichten
oder rechtswidriges
Verhalten, namentlich die Nichteinhaltung der in Ziffer 14 definierten
Pflichten.
11.3. Erfolgt eine Kündigung vor
Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin,
ist die Vergütung bis zum ordentlichen
Kündigungstermin dennoch geschuldet.
Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages/der Gebühr pro rata temporis
ist ausgeschlossen.
11.4. Kündigungen haben
fristgerecht, mindestens 40 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode mit
eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
11.5. Bei Kündigung durch den Kunden
vor Inbetriebnahme von Geräten oder vor Entgegennahme der Dienstleistung,
schuldet der Kunde ComBridge
sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen
Kosten.
11.6. Löst ComBridge den Vertrag aus
wichtigem Grund fristlos auf, insbesondere, weil der Kunde rechts- und
vertragswidrig gehandelt hat, schuldet der Kunde ComBridge sämtliche in diesem
Zusammenhang entstandenen Kosten.
12.1. Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ComBridge.
12.2. Stellt ComBridge
dem Kunden für den Betrieb von Anwendungen und im Zusammenhang mit der
Erbringung von Dienstleistungen Geräte zur
Verfügung, bleibt diese während der
ganzen Vertragsdauer Eigentum der ComBridge oder deren Lieferanten. Die
Begründung von Pfand- oder
Retentionsrechten zu Gunsten Dritter ist
ausgeschlossen. Im Falle von Pfändung, Verarrestierung, Retention oder
Konkursbeschlag ist der Kunde
verpflichtet, ComBridge unverzüglich zu
informieren und das zuständige Konkurs- oder Betreibungsamt auf das Eigentum
von ComBridge
hinzuweisen. Bei Beendigung des Vertrags ist der Kunde
verpflichtet, die Geräte unbeschädigt an ComBridge zurückzugeben. Kommt der
Kunde
der Aufforderung innert der gesetzten Frist nicht nach, ist ComBridge berechtigt,
die nicht retournierten Geräte in Rechnung zu stellen.
13.1.
Die Rechnungen
sind je nach Vereinbarung bei Übergabe in bar oder innert 30 Tagen rein netto
zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
13.2.
Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn ComBridge über den Betrag verfügen kann.
13.3.
Gerät der Käufer
in Verzug, so ist ComBridge berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen.
13.4.
Leistet der Kunde
auch nach Mahnung und innert angesetzter Nachfrist keine Zahlung, ist ComBridge
berechtigt, weiterhin die Erfüllung des
Vertrags nebst Schadenersatz wegen
Verspätung zu verlangen. Sie kann stattdessen aber auch vom Vertrag
zurückzutreten, die gelieferte Ware
zurückzuverlangen und Schadensersatz auf
das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
13.5.
Gerät der Kunde
mit einer Zahlung in Zahlungsverzug, hält er sonstige wesentliche
Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder
werden Umstände
bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern,
insbesondere Zahlungseinstellung, Einleitung eines
Nachlassstundungs- oder
Konkursverfahrens, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. ComBridge ist in
diesem Fällen berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen oder Dienstleistungen
zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
13.6.
Bei Zahlungsverzug
ist ComBridge berechtigt, Anwendungen und Dienstleistungen unverzüglich zu
sperren und einzustellen. Für die
Wiederaufschaltung wird eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 75.00 erhoben.
14. Rechte
und Pflichten des Kunden
14.1.
Soweit der Kunde
die Berechtigung hat Waren, Dienstleistungen und sonstigen Angebote der
ComBridge im Internet zu präsentieren und zu
bewerben. ist er für den Inhalt
und die Darstellung seiner Präsentation vollumfänglich verantwortlich und
unterlässt es, Massensendungen zu
verschicken oder anderweitig gegen die
"Netiquette" zu verstossen. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die
ethischen und generell akzeptierten
Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu
halten. Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls
solche durch seine
Präsentation für die ComBridge AG entstehen. Der Kunde hat
im Rahmen des Bezugs von Lieferungen, Dienstleistungen und Angeboten von
ComBridge sicherzustellen, dass seine Verwendung des Internets sich innerhalb
des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die
internationalen
Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte,
Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren
Wettbewerb und verwandte
Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte zu verbreiten,
die gegen den guten Geschmack, die
guten Sitten und Gebräuche verstossen oder
sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.
14.2.
Insbesondere gilt
dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das zur Verfügungstellen der
Verbindungen zur Verbreitung von Pornographie,
Anleitung zu Gewalt oder
Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt. ComBridge
ist in keiner Weise
verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten zu prüfen. ComBridge
behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles den Vertrag
einseitig fristlos zu kündigen und den Internetzugang per sofort abzuschalten;
Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso
entsprechende rechtliche
und strafrechtliche Schritte.
14.3.
Vom Anschluss des
Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt
nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:
14.5.
Die Abtretung oder
Übertragung der bei ComBridge bezogenen Dienstleistungen an Dritte ist nur und
ausschliesslich nach entsprechender
Vereinbarung mit der ComBridge erlaubt. Bei
Zuwiderhandeln behält sich ComBridge vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder
Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
14.6.
Der Kunde ist für
die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und
PC-Konfiguration) verantwortlich. ComBridge gibt keinerlei
Zusicherungen betreffend
Verfügbarkeit Internet-Zugang auf allen Endgeräten. Sollten Störungen
auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort
erforderlich machen und kann die
Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine
Anlage auf eigene Kosten
entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen.
Trifft der Kunde die erforderlichen Massnahmen nicht innert nützlicher Frist, ist
ComBridge berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.
14.7.
Der Kunde ist für
die nötigen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich und trifft die Massnahmen,
um einen sichere Datenspeicherung und
Datenverarbeitung zu gewährleisten. Er
ist gegenüber der ComBridge für die Benützung seines Accounts verantwortlich.
Passwörter und
Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden.
Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Kunden dennoch, so ist der
Account-
Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt
der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim
Zugriff auf das Internet.
14.8. Der Kunde hat sicherzustellen,
dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und
allenfalls ausländischen Rechts
bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht
insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das
Urheberrecht und
verwandte Schutzrechte.
14.9. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige
Änderungen der Wohn- oder Geschäftsadresse, an welcher Internet- und
Voice-Dienste von ComBridge
eingesetzt werden, unverzüglich an ComBridge zu
melden.14.10.Soweit der Kunde bei ComBridge bezogene Dienstleistungen
mit Zustimmung
von ComBridge an einen Dritten überträgt, hat er ausdrücklich
dafür zu sorgen, dass die Endkunden über sämtliche Rechte und Pflichten in
Bezug
über die Nutzung der Hosting-, Internet- und Voice-Dienste der ComBridge in
Kenntnis gesetzt sind und diese Rechte und Pflichten vertraglich an
den Endkunden überbunden werden.
15.1.
Die Haftung für Sach-
und/oder Personenschäden, die im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder
Dienstleistungen entstehen, sei es
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter
Handlung, werden sowohl
gegen ComBridge, als auch gegen deren
Erfüllungsgehilfen wegbedungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
15.2.
Jede Haftung für
einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten
Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter
sowie für Folgeschäden aus
Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
sind unter Vorbehalt weitergehender
zwingender gesetzlicher
Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.
15.3.
ComBridge
garantiert und haftet weder für den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb
noch für den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten
Zeitpunkt. Die Haftung
für Betriebsunterbrüche, welche insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung
oder der Einführung neuer
Technologien dienen, ist hiermit wegbedungen.
15.4. ComBridge
übernimmt keinerlei Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr
System oder das Internet übermittelten Daten. Jede
Gewährleistung für die
versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die
über ihr System gesendet und
empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird
ausgeschlossen.
15.5. ComBridge übernimmt keine
Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung
(einschliesslich Viren) von Dritten
zugefügt werden.
15.6.
ComBridge behält
sich in allen Fällen Schadenersatzforderungen gegenüber Kunden vor bei Delikten
(insbesondere bei Daten-Kriminalität,
Datenmissbrauch und so genannten
Hacking-Angriffen) auf das Netz oder die Infrastruktur von ComBridge oder
dessen Lieferanten.
16. Urheberrechte
/ Software Gewährleistung
16.1.
Soweit Software
zum Lieferumfang gehört, richten sich die Rechte und Pflichten des Kunden ausschliesslich
nach den Bestimmungen des
Lizenzvertrages des Herstellers, der mit diesem
direkt abgeschlossen wird. ComBridge übernimmt keine Haftung für Fehler und
Schäden aus
mangelhafter Software.
17.1.
Im Rahmen der
vertraglichen Beziehung zum Kunden bearbeitet ComBridge personenbezogene Daten.
Die Datenschutzerklärung wird unter
www.combridge.ch
publiziert.
18. Änderung
der AGB
18.1.
Die
jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter www.combridge.ch
publiziert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über
die jeweils
aktuelle Fassung in Kenntnis zu setzen. ComBridge behält sich das Recht vor, ihre AGB
jederzeit anzupassen.
19. Gerichtsstand
19.1.
Ausschliesslicher Gerichtsstand
für allfällige sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten ist St. Gallen.
19.2.
Das
Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht, unter
Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten
Nationen über den
internationalen Warenkauf).
Gültig ab 1. September 2023